Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar, den kontrollierten Umgang mit Cannabis gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz...
Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen.
Alles andere ist Cannabis:
Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe
der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt
heißt für mich: 3 Pflanzen, unbegrenzt Steckling. Bin aber nicht mehr wirkllich Gesetzestext-fest, man möge mich berichtigen.
Am Anfang des Gesetzes steht eine lange ausführliche Begriffsbestimmung. Eventuell beantworten die deine Frage
Uff danke, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Alles andere ist Cannabis:
heißt für mich: 3 Pflanzen, unbegrenzt Steckling. Bin aber nicht mehr wirkllich Gesetzestext-fest, man möge mich berichtigen.
Cool!
Dann bleibt aber immernoch das Problem mit den gestorbenen Pflanzen :(