• Sibbo
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    2
    ·
    9 months ago

    Am Anfang des Gesetzes steht eine lange ausführliche Begriffsbestimmung. Eventuell beantworten die deine Frage

    • Xakuterie@dormi.zone
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      3
      ·
      9 months ago

      Uff danke, wer lesen kann ist klar im Vorteil.

      Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen.

      Alles andere ist Cannabis:

      Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe

      der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt

      heißt für mich: 3 Pflanzen, unbegrenzt Steckling. Bin aber nicht mehr wirkllich Gesetzestext-fest, man möge mich berichtigen.

      • Sibbo
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        1
        ·
        9 months ago

        Cool!

        Dann bleibt aber immernoch das Problem mit den gestorbenen Pflanzen :(