Es gibt nun schon zwei Landesverbände der AfD, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft werden.

Also könnte man doch mal ein Zeichen setzen, was die Nazis verstehen, und ihre Flagge verbrennen. Wäre das rechtlich möglich?

Ich gehe davon aus, das Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden.

  • federalreverse-old@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    28
    ·
    1 year ago

    Warum nicht ein positives Zeichen setzen statt ein negatives? Sprich: Lieber im Haus gegenüber fragen, ob die eine positiv besetzte Flagge aufhängen wollen.

    Eine Nazi- oder Reichskriegsflagge in der Öffentlichkeit könnte für dich zum Problem werden, so wegen verfassungsfeindlicher Symbolik.

    • macniel@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      22
      arrow-down
      1
      ·
      1 year ago

      Oh die werden so kochen vor Wut wenn sie die Regenbogenflagge täglich sehen müssen. Ich mags!

      • accideath@lemmy.world
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        20
        ·
        1 year ago

        Kannte mal ein paar Leute, die in einer WG direkt über einer AfD zentrale gewohnt haben. Hatten natürlich 'ne Regenbogenflagge von Balkon direkt über dem AfD Eingang hängen.

    • ahornsirup
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      7
      ·
      1 year ago

      Die Flagge des Kaiserreichs und die Wirmer-Flagge sind legal und werden auch nur von rechtsextremen Irren verwendet. Falls OP unbedingt was anzünden will wären das rechtssichere Optionen (vom anzünden selbst Mal abgesehen, ich weiß nicht wie erlaubt das auf öffentlichen Straßen ist).

  • smegforbrains@lemmy.ml
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    15
    ·
    edit-2
    1 year ago

    Schwierig, weil durch §86a StGB geregelt ist das die Flagge nicht verwendet werden darf. https://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html

    Allerdings gibt es Ausnahmen:

    (4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

    In wie weit die Verbrennung der Flagge unter diesen Absatz fällt, kann ich nicht beurteilen.