Es gibt nun schon zwei Landesverbände der AfD, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft werden.

Also könnte man doch mal ein Zeichen setzen, was die Nazis verstehen, und ihre Flagge verbrennen. Wäre das rechtlich möglich?

Ich gehe davon aus, das Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden.

  • smegforbrains@lemmy.ml
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    8 months ago

    Schwierig, weil durch §86a StGB geregelt ist das die Flagge nicht verwendet werden darf. https://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html

    Allerdings gibt es Ausnahmen:

    (4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

    In wie weit die Verbrennung der Flagge unter diesen Absatz fällt, kann ich nicht beurteilen.