Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. […]
“Die derzeitige Fassung der Europäischen Union verfehlt die im Grundgesetz verankerten Ziele aufgrund von [fadenscheinige Begründungen hier einfügen]. Da aufgrund der derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung eine grundlegende Änderung der EU extrem unwahrscheinlich ist [hier berechtigte Kritik an Einstimmigkeitsregelung einfügen], tritt die Bundesrepublik Deutschland aus dieser aus und beginnt umgehend Verhandlungen mit sämtlichen aktuellen und ehemaligen Mitgliedsstaaten zur Gründung einer Europäischen Union 2.0”
Artikel 23, Absatz 1:
Das ist aber irrelevant, entscheidend ist ob die AfD danach trachtet die Art.1 und 20 (sehr grob gesagt) auszuhebeln
“Die derzeitige Fassung der Europäischen Union verfehlt die im Grundgesetz verankerten Ziele aufgrund von [fadenscheinige Begründungen hier einfügen]. Da aufgrund der derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung eine grundlegende Änderung der EU extrem unwahrscheinlich ist [hier berechtigte Kritik an Einstimmigkeitsregelung einfügen], tritt die Bundesrepublik Deutschland aus dieser aus und beginnt umgehend Verhandlungen mit sämtlichen aktuellen und ehemaligen Mitgliedsstaaten zur Gründung einer Europäischen Union 2.0”
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.