• würger@feddit.org
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    10
    ·
    3 days ago

    Dafür wurde über mehrere Kilometer gegraben - eine zwei Meter tiefe und 50 Meter breite Schneise.

    Zufällig jemand mit Ahnung hier wieso man da 50 Meter breite braucht?

    • alleycat@lemmy.world
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      22
      ·
      3 days ago

      Der Graben selbst wird nicht 50 meter breit sein. Eher Graben + beidseitig Zufahrtswege für Baumaschinen + Materiallager, dass im Bauverlauf mitwandert.

    • zaphod
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      11
      ·
      edit-2
      3 days ago

      Die Leitungen sind etwas größer und meistens legt man auch nicht nur eine, dann sollte dazwischen aufgrund der Wärmeentwicklung noch etwas Platz sein und zusätzlich geht es hier wahrscheinlich um Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ/HVDC), da braucht man dann auch noch jeweils eine Rückleitung. Und dann will man nicht, dass da irgendwelche Baumwurzeln oder so reinwachsen. Achso, und wenn man solche Löcher buddelt, dann hat man am Rand noch Gefälle und Platz beim Bauen braucht man auch.

      Zur Wärmeentwicklung hab ich für Erdkabel gerade keinen Wert im Kopf aber Freileitungen werden bis 80°C betrieben.

  • kwomp2@sh.itjust.works
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    7
    ·
    3 days ago

    Weiß zufällig jemand wie die Entschädigungen so sind? Haben die Betroffenen trotzdem noch wirtschaftlichen Schaden?

    • far_university190@feddit.org
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      17
      ·
      3 days ago

      https://archive.ph/XDUMz

      Während der Bauphase zahlt das Unternehmen dem Bewirtschafter für Flur- und Aufwuchsschäden pauschale Beträge:

      • Das sind 0,35 €/m² betroffener Fläche.
      • Auch in drei Jahren nach Wiederaufnahme der Bewirtschaftung gibt es eine Pauschale, um Mindererträge zu entschädigen.
      • Im ersten Jahr beträgt die 0,16 €/m², im zweiten Jahr 0,10 € und im dritten Jahr 0,06 €/m².

      Wirtschaftliche Erschwernisse werden entschädigt

      • mit 14,40 €/lfd. Meter Kabelgraben während der Bauphase und
      • mit 11,20 €/lfd. Meter Kabelgraben während der Rekultivierung.

      Der 24 m breite Schutzstreifen wird als „beschränkt persönliche Dienstbarkeit“ im Grundbuch eingetragen. Der Eigentümer wird dafür mit 35 % des Verkehrswertes pro m² entschädigt. Diese reichen von 6,50 €/m² in Emden bis 19,50 €/m² in Teilen des Münsterlands. Qualitativ höherwertige Fläche wie Bauerwartungsland werden individuell entschädigt.

      Zusätzlich erhalten Grundstückseigentümer einen Beschleunigungszuschlag von 2 €/m² Schutzstreifenfläche, sofern sie einer gütlichen Einigung zustimmen. Aufwandspauschalen liegen bei je 200 € für den Grundstückseigentümer und je 300 € für den Bewirtschafter.