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    3 days ago

    https://archive.ph/XDUMz

    Während der Bauphase zahlt das Unternehmen dem Bewirtschafter für Flur- und Aufwuchsschäden pauschale Beträge:

    • Das sind 0,35 €/m² betroffener Fläche.
    • Auch in drei Jahren nach Wiederaufnahme der Bewirtschaftung gibt es eine Pauschale, um Mindererträge zu entschädigen.
    • Im ersten Jahr beträgt die 0,16 €/m², im zweiten Jahr 0,10 € und im dritten Jahr 0,06 €/m².

    Wirtschaftliche Erschwernisse werden entschädigt

    • mit 14,40 €/lfd. Meter Kabelgraben während der Bauphase und
    • mit 11,20 €/lfd. Meter Kabelgraben während der Rekultivierung.

    Der 24 m breite Schutzstreifen wird als „beschränkt persönliche Dienstbarkeit“ im Grundbuch eingetragen. Der Eigentümer wird dafür mit 35 % des Verkehrswertes pro m² entschädigt. Diese reichen von 6,50 €/m² in Emden bis 19,50 €/m² in Teilen des Münsterlands. Qualitativ höherwertige Fläche wie Bauerwartungsland werden individuell entschädigt.

    Zusätzlich erhalten Grundstückseigentümer einen Beschleunigungszuschlag von 2 €/m² Schutzstreifenfläche, sofern sie einer gütlichen Einigung zustimmen. Aufwandspauschalen liegen bei je 200 € für den Grundstückseigentümer und je 300 € für den Bewirtschafter.