• qwesx@kbin.social
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    1 year ago

    Schwierig.

    Wenn es eingetragen wird, dann führt es unweigerlich zur Stigmatisierung. Schließlich gibt es Legasthenie in verschieden starken Ausprägungen und nur weil jemand ein Legastheniker ist, heißt das noch lange nicht, dass er/sie den Kram nicht lesen kann oder keine längeren Dokumente erstellen kann. Es dauert halt nur potenziell länger und muss ggf. trotzdem nochmal gegengelesen werden.

    Andererseits kann es für kleine Unternehmen ein riesiges Problem werden, wenn ein Legatheniker das Bewerbungsschreiben von Anderen schreiben lässt, beim persönlichen Gespräch “durchrutscht”, dem MA dann in der Probezeit gekündigt wird und wieder ein frischer Bewerbungsprozess gestartet werden muss - die haben oft nicht die Ressourcen (weder in der Manpower noch im Geldbeutel) um so etwas mal eben zu kompensieren.

    Ich bin eher dafür, dass es aus den Zeugnissen verbannt wird und stattdessen, zumindest bei Betrieben < 50 MA und einer Beschäftigung mit viel Lese- und Schreibarbeiten, auf Nachfrage beim persönlichen Gespräch eine wahrheitsgemäße Auskunft des Bewerbers erforderlich ist und der MA danach auch wegen arglistiger Täuschung entlassen werden darf, falls dort gelogen wurde. Im Bewerbungsschreiben sollte die Erwähnung nicht notwendig sein, weil der erste Eindruck am Wichtigsten ist. Die Stärke der Legasthenie kann man dann auch im Gespräch diskutieren.

    • admnb@feddit.de
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      1 year ago

      Wie würde sowas überprüft werden? Also dass es im Bewerbungsgespräch auch wirklich gesagt wird?

      • qwesx@kbin.social
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        1 year ago

        Im Endeffekt würde es dann so laufen müssen, dass der AG dem Bewerber/der Bewerberin einen zu unterschreibenden Wisch hinlegt. Wenn das Dokument nicht existiert, dann hat der AG Pech gehabt. Wenn die Bewerberin/der Bewerber sich weigert, dann weißt du als AG Bescheid und kannst direkt die Absage mitgeben.