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    1 year ago

    Ist halt doof für den Beschenkten wenn der Vater zwar mit 52 einen Anteil verschenkt…um dann mit 60 am Herzinfarkt zu versterben. Dann bist du nämlich innerhalb der Frist und zahlst auf einmal auch darauf.

    Ich kenne einen Fall in dem das Finanzamt versucht hat jemandem die mit 33 Vollwaise geworden ist (tödlicher Verkehrsunfall von Eltern+Schwester) noch einen Strick daraus zu drehen,dass ihr Vater sie während ihres zweiten Masterstudiums und ihrer Promotion finanziell unterstützt hat und ihren “Studienunterhalt” einfach weiter bezahlt hat. Das galt dann als Schenkung. Ebenso hat es sie richtig gefickt in welcher Reihenfolge ihre Familie gestorben ist - denn dadurch trat der Erbschaftsfall verzögert ein. Auf gut Deutsch: Es wäre für sie finanziell besser gewesen,wenn ihre Schwester zuletzt und nicht sofort gestorben wäre.

    Das System muss - und das sage ich als Befürworter der Erbschaftssteuer - reformiert werden. Damit sowas genauso wenig passiert wie die “Döpfner” Ausnahme.