Mal angenommen, im Bad gibt es einen Wasserschaden (unverschuldet - die Leute obendrüber hatten die Waschmaschine nicht richtig angeschlossen und in der Folge suppt das Wasser durch die Decke und die Wand runter ins eigene Badezimmer).

Vermietungsgesellschaft ist informiert, kümmert sich aber erfahrungsgemäß recht wenig. Was wäre jetzt alles zu tun im Hinblick auf bauerhaltende Maßnahmen? Andeutung eines beauftragten Handwerkers ging so in Richtung “jemanden kommen lassen, der das Bad streicht”… Reicht das? Ich habe ehrlich gesagt zweifel.

  • dee_dirk@lemmy.world
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    1 year ago

    Vermieter hier: Wenn Wasser von oben durch die Decke kommt, auf jeden Fall Info an Vermieter. Dieser muss sich dann darum kümmern, die Ursache in der anderen Wohnung zu lokalisieren. Ist es ein Rohrbruch, ist die Gebäudeversicherung des Vermieters in der Pflicht. Handelt es sich um einen losen Schlauch einer Waschmaschine oder einer Spülmaschine oder der Nachbar hat am Duschabfluss rumgefummelt, ist dessen Haftpflichtversicherung dran. Zur Vermeidung von Verzögerungen, geht auch in diesem Fall die Gebäudeversicherung in Vorleistung und holt sich dann im Nachgang bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kohle.

    In den meisten Fällen muss ein Gutachter den Schaden besichtigen und erstellt einen Kostenrahmen. Trocknungsgeräte, Stromverbrauch, ggf. Mietminderung bzw. Alternativunterbringung sind dann erstattungsfähig.

    • Gieselbrecht@feddit.deOP
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      1 year ago

      Danke für deine Expertise! Soweit ich das jetzt sehe lag es am Spülmaschinenschlauch, Haftpflicht ist wohl nicht vorhanden aber das betrifft mich dann ja erstmal nicht.

      • dee_dirk@lemmy.world
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        1 year ago

        Gern. Wenn keine Haftpflichtversicherung vorhanden ist, greift automatisch die Gebäudeversicherung - so ist es jedenfalls bei uns. Wenn dein Vermieter also (etwas) träge ist, musst du dem auf den Pelz rücken. Immer auch mit dem Argument, dass die Bausubstanz einen Schaden haben könnte. Good luck!