• lurch (he/him)@sh.itjust.works
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    6
    arrow-down
    2
    ·
    1 year ago

    Ist aber schon seltsam, was die “Künstler” da treiben. Wenn es ein guter Fake ist und sie sich so quasi als Kanzler ausgeben, ist das dann Amtsanmaßung?

    • coffeeauntie@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      11
      ·
      1 year ago

      Ich halte es für keinen besonders guten Fake, aber ich glaube, dass es dem ZPS nicht darum geht.

    • Reznik@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      6
      ·
      1 year ago

      Ich bin kein Anwalt, aber ich würde schätzen, dass das auf die Intention ankommt.

    • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      3
      ·
      1 year ago

      https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132.html

      Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Ich glaube nicht, dass das hier in Frage kommt. Eine Rede veröffentlichen, ist nicht dem Amt des Kanzlers vorbehalten. Auch leere Ankündigungen darf man als nicht Kanzler häufig machen.

      Damit käme nur noch die “Ausübung” in Frage. Hier steht niemand als Scholz verkleidet vor der Kamera. Es fehlt also die Person. Da hier ein Kollektiv gehandelt hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Gericht zu dem Schluss käme, dass sie sich alle gleichzeitig als Kanzler Scholz “ausgeübt” hätten. Auch für die Frage der Ausübung dürfte es schwierig sein, den Paragrafen anzuwenden. Nirgendwo im Video wird behauptet “Hier spricht ihr Kanzler”. Olaf Scholz kann ja genausogut als Partei-Funktionär der SPD oder als Privatperson sprechen. Der falsche Scholz bezieht sich auf dem Amtseid als Kanzler, und spricht von seiner Regierung. Bis man an diese Stelle im Video kommt, ist aber bereits der Zusammenschnitt aus O-Tönen, Videos und dramatischer Musik, den eine Bundesregierung für eine Ansprache des Kanzlers niemals verwenden würde. Und das Video beginnt ja schon mit dem Zentrum für politische Schönheit Intro und ist auf dem Youtubekanal des Zentrums für politische Schönheit und auch die Webseite afd-verbot.de ist von der Aufmachung offensichtlich nicht offiziell.

      Ich habe ein bisschen gegoogelt und die Motivation und Rechtsgüter des § 132 StGB beziehen sich auf den möglichen Verlust des Vertrauens in den Staat und den Missbrauch des üblichen Verhaltens, Anordnungen von Amtsträgen ungefragt zu befolgen, zum Schaden der Betroffenen. Hier gibt es aber keinen Schaden, außer jemand merkt selbst beim Einsenden von Hinweisen immer noch nicht, dass die Webseite nicht echt ist. Auch die AfD kann hier schlecht einen Schaden behaupten, da im Video ja davon gesprochen wird, ein Parteiverbotsverfahren beim BVerfG anzustreben, nicht aber pauschal gesagt wird die AfD wird verboten und ist verfassungswidrig.