Auch wenn es aussieht wie ein geschreddertes Küken, habe ich aus diesem Schreiben keine sinnändernden Abschnitte entfernt.
Die monatliche Grundgebühr […] beträgt ab dem 03.04.2025 32,79€ statt bislang 31,66€.
Die [… Preisanpassung] erfolgt auf Grundlage der Preisanpassungsklausel gemäß Ziffer 9 der […] AGB.
[…]
Wir […] können […] Ihnen [außerdem] mitteilen, dass wir […] die Preisanpassungsklausel […] aus Ihren AGB streichen.
[…]
Sie können der Preispanpassung […] widersprechen […]. Widersprechen Sie […], läuft der Vertrag zu den bisherigen Konditionen weiter.
Was geht hier vor sich?
Wahrscheinlich weil die Klausel unrechtmäßig ist?
Klingt für mich als Laien wie n Fall für den Verbraucherschutz