BGB § 622 (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Laut Gesetz beträgt die KF in der Probezeit 2 Wochen. Im Arbeitsvertrag ist aber 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.
Der Arbeitnehmer möchte nun nach 2 Wochen gehen. Was ist zulässig?
Einfach fragen, ob 2 Wochen OK sind. Wenn nicht, dann halt weniger Mühe geben.