Zwar dürften lebensbedrohlich Erkrankte nicht grundsätzlich von Behandlungen jenseits der Schulmedizin ausgeschlossen werden. Es brauche für eine gewünschte Behandlungsmethode aber »eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf«, hatten die Karlsruher Richter unter anderem argumentiert. Daran fehle es in diesem Fall.

Doof für das Kind, aber man kann eben nicht alles heilen. Sinnlos Geld reinpumpen ohne Aussicht auf Erfolg macht dann ja auch keinen Sinn. Und in diesem Fall, da das Medikament bisher nur einen Tierversuch gesehen hat, ist es ethisch auch fragwürdig, das dann an einem Menschen zu testen, auch wenn dieser eh bald stirbt.

Das würde aber doch nahelegen, dass jemand Verfassungsbeschwerde erlegen könnte und verlangen könnte, dass die gesetzlichen Kassen keine Homöopathie mehr zahlen. Schließlich wird da das Geld aber Einzahler verbrannt.