Will take me a while to get used to this new adaptation - I loved the 1990s version - but the first episode looked promising.
Nochmal zur Erinnerung, was das BVerfG dazu entschieden hat:
Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist als Ausdruck personaler Freiheit nicht auf fremddefinierte Situationen beschränkt. Das den innersten Bereich individueller Selbstbestimmung berührende Verfügungsrecht über das eigene Leben ist insbesondere nicht auf schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Eine Einengung des Schutzbereichs auf bestimmte Ursachen und Motive liefe auf eine Bewertung der Beweggründe des zur Selbsttötung Entschlossenen und auf eine inhaltliche Vorbestimmung hinaus, die dem Freiheitsgedanken des Grundgesetzes fremd ist. Abgesehen davon, dass eine solche Einschränkung in der Praxis zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten führen würde, träte sie in Widerspruch zu der das Grundgesetz bestimmenden Idee von der Würde des Menschen und seiner freien Entfaltung in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung (vgl. BVerfGE 80, 138 <154> für die allgemeine Handlungsfreiheit). Die Verwurzelung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben in der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG impliziert gerade, dass die eigenverantwortliche Entscheidung über das eigene Lebensende keiner weiteren Begründung oder Rechtfertigung bedarf. Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Würde des Menschen, wie er sich in seiner Individualität selbst begreift und seiner selbst bewusst wird (vgl. BVerfGE 49, 286 <298>; 115, 1 <14>). Maßgeblich ist der Wille des Grundrechtsträgers, der sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen, religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leitbilder für den Umgang mit Leben und Tod oder Überlegungen objektiver Vernünftigkeit entzieht (vgl. BVerfGE 128, 282 <308>; 142, 313 <339 Rn. 74> für Heileingriffe). Die Selbstbestimmung über das eigene Lebensende gehört zum „ureigensten Bereich der Personalität“ des Menschen, in dem er frei ist, seine Maßstäbe zu wählen und nach ihnen zu entscheiden (vgl. BVerfGE 52, 131 <175> abw. Meinung Hirsch, Niebler und Steinberger für ärztliche Heileingriffe). Dieses Recht besteht in jeder Phase menschlicher Existenz. Die Entscheidung des Einzelnen, dem eigenen Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.
Wird Zeit, dass das endlich geregelt wird. In der Schweiz ist das ja schon lange der Fall.
Was man in liberalen Demokratien eben so macht…
Das Unternehmen ESS setzt bei ihrem neuen Batteriespeicher auf ein flüssiges Speichermedium, in einer “Eisen-Salz-Batterie” oder auch “Eisen-Redox-Flow-Batterie”. Alan Greenshields erklärt: “Man nutzt zwei Flüssigkeiten, um Energie zu speichern. Die zwei Flüssigkeiten fließen durch ein Reaktor-System. In eine Richtung wird Strom aufgenommen, in der anderen Richtung wird Strom freigelassen.” Diese Technologie ermögliche es, größer, kostengünstiger und sicherer als etwa mit Lithium-Batterien zu speichern.
Ist an dieser Lösung etwas auszusetzen?
Würde mir wirklich wünschen, dass wir in Europa einen aufgeklärten Umgang mit Gentechnik bekommen als das übliche “ich will keine Gene in meinem Essen.”
Die Oberlausitz sei für solche Riesenspeicher ein sinnvoller Standort, meint auch Bruno Burger vom Fraunhofer Institut, genauso wie andere ehemalige Standorte von fossilen Kraftwerken oder von Atom-Kraftwerken. Dort sei schon der Netzanschluss vorhanden, genauso wie Schaltanlagen und Transformatoren. Seinen Berechnungen nach könnten bis zu 65 Prozent des in Deutschland benötigten Speicherbedarfs bis 2030 mit Energiespeichern an solchen Standorten gedeckt werden.
Finde es interessant, wie viel Speicherpotential es da gibt. 65 Prozent des Bedarfs bis 2030 mit Flächen, auf denen sowieso schon Kraftwerke stehen.
Recently Richard Lewis made a video about the financial situation in eSports: Esports Fans Need To Start PAYING
Für Smartphones und Tablets gilt die Vorgabe nicht. Bei diesen soll eine zukünftige Ökodesign-Verordnung für Mobiltelefone und Tablets den Herstellern die Wahl lassen, ob sie einen einfach Akku-Austausch ermöglichen oder aber bestimmte Anforderungen an die Leistung und Haltbarkeit erfüllen. Auch bei gegen das Eindringen von Wasser geschützten Geräten kann es Ausnahmen geben.
Kana having a hard time dealing with the Aqua x Akane situation. I wonder how things are going to continue between her and Aqua - especially with Aqua’s investigation seemingly bringing him closer to Akane due to the LaLaLai connection.
Sounds like a good idea. Over on r/anime there is usually an interest thread followed by an announcement thread and then the actual rewatch thread. Given the small scope of this community right now I think an interest thread would be overkill.
The best option might be for those interested in hosting a rewatch to just go straight to the announcement. Those interested in participating can than chime in.
The announcement should probably contain:
Maybe the mods could sticky post a short rewatch 101?
Beyond that we can always make improvements later.
I always liked reading along with the /r/anime rewatches
Same for me. I also like the idea of bringing rewatches to lemmy.
Maybe it would be a good idea to start of with movies or short OVAs to test the waters? It would be a smaller commitment for participants.
Sehe grade, dass der Anreißer auch automatisch angezeigt wird. Naja, doppelt hält besser.
Einfach einen ETF als steuerlich begünstigte Altersvorsorge anerkennen (die man auch bei Arbeitslosigkeit nicht verhökern muss) und gut ist.