• hillbicks@feddit.de
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    1 year ago

    Das Besondere an dem Fall ist, dass das Landgericht Regensburg sich geweigert hatte, die Europäische Menschenrechtskonvention zu beachten. Allein das deutsche Recht gelte hier, so die bayerischen Richter.

    Da musste ich doch sehr lachen. Das schöne Bayern…

  • Stanford@lemmy.arclight.pro
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    1 year ago

    Mich würde stark interessieren was genau daran jetzt eine rechtswidrige körperliche Durchsuchung war.

    Solche Durchsuchungen sind doch alltag in JVAs?

    • letmesleep@feddit.de
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      1 year ago

      Das Verfassungsgericht veröffentlich seine Urteile. Gab hier zwei (hoffentlich ist das den Landrichtenr etc. peinlich).

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/05/rk20230519_2bvr007822.html

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/09/rk20200923_2bvr181019.html Habe das nur überflogen, aber anscheinend ist es schlichtweg illegal solche Untersuchungen zum Alltag zu machen. Man braucht einen spezifischen Grund.

      Diese Wertung liegt auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugrunde, die bei der Auslegung der Grundrechte des Grundgesetzes maßgeblich zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 128, 326 <368 f.>; 111, 307 <317>; 120, 180 <200 f.>; 128, 326 <370 f.>). Mit Entkleidungen und der Inspektion von Körperöffnungen verbundene Durchsuchungen können danach durch die Erfordernisse der Sicherheit und Ordnung der Haftanstalt gerechtfertigt sein; sie müssen aber in schonender Weise – unter anderem außerhalb möglichen Sichtkontakts anderer Gefangener oder nicht notwendigen, anwesenden Personals – und dürfen nicht anlasslos, routinemäßig und unabhängig von Verdachtsgründen durchgeführt werden

    • hakizu@feddit.deOP
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      1 year ago

      Habe mal das urteil rausgesucht.

      Da steht

      Eine Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung, die mit einer Inspizierung normalerweise verdeckter Körperöffnungen verbunden ist, greife schwerwiegend in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ein […] Vorliegend habe die Durchsuchung den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht entsprochen. […] das bloße Ankreuzen des vorgesehenen Feldes [genüge] nicht den Anforderungen an die gebotene sorgfältige Ermessensausübung.

      Darüber war das Personal für die Durchsuchung auch nicht entsprechend geschult.

    • Wirrvogel@feddit.de
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      1 year ago

      Willkürliche Eingriffe sind (hoffentlich) kein Alltag. Verhältnismäßigkeit und stichaltige Begründung der Notwendigkeit, Dokumentation der Häufigkeit/Anlass/Funde (damit man überprüfen kann ob das Sinn gemacht hat und wann es zu viel wird), plus professionelle Durchführung von geschultem Personal in entsprechender Umgebung ist schon Vorraussetzung. Ansonsten sind wir nicht in einer JVA sondern im Gulag.

      • Stanford@lemmy.arclight.pro
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        1 year ago

        Ich war selbst 3 Jahre in Haft in RLP.

        Solche Durchsuchungen sind normales Vorgehen gewesen.

        • Einmal im Monat gibts eine komplette Körperkontrolle.
        • Nach Besuchen finden “leichte” Durchsuchungen grundsätzlich statt. Solche “intensiven” Durchsuchungen stichprobenartig nach Ermessen des Beamten.
        • Nach sonstigen Aktivitäten wie Arbeit, Sport oder Schule finden solche Durchsuchungen auch stichprobenartig statt.

        Stand 2022