§ 1619 BGB “Dienstleistungen in Haus und Geschäft” Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
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Moment, ich hol erstmal meine Brille.
Das berühmte Kleingedruckte halt…
Sind das die ich_iel AGBs? Jaja ich akzeptiere.
Dann musst du den Mods jetzt beim Abwasch helfen und immer mal die Wohnung wischen.
Die haben eine Wohnung? Verdammte Proleten.
Aufsässige Teenager hassen diesen Trick
Tee-Nager freuen sich über diese Möglichkeit, gegen das Gesetz zu verstoßen, um die erwünschte Straßen-Kredibilität zu erlangen.
Speziell also, wenn man 18 ist und voll strafmündig, aber noch bei den Eltern wohnt, dann dürfen die einen herumkommandieren. Und insbesondere bei Familienbetrieben zum Arbeiten zwingen, solange man selbst keinen Job oder Schule/Ausbildung/Studium etc hat.
Gut, ist fair denn bis 24 oder so müssen Eltern ja auch Unterhalt leisten.
Viele Eltern machen das aber nicht.
Unterhalt leisten oder ihre Kinder einspannen?
Also meine Kinder machen alles worauf ich keinen Bock habe. Auto Waschen, mit meiner Frau reden, Essen machen, mit meiner Frau reden, Einkaufen, mit meiner Frau reden… So sachen halt.
Ist das ein Frau-schlecht-Witz?
Frau? Wohl eher nicht-mann ahhahahahhaha
Und jetzt versuchst du, die Grube tiefer zu machen?
So tief wie der IQ meiner Frau!!! Wheeeeze
“entprechend seiner Lebenseintellung” klingt so als müsste es nix machen, wenn das seine einstellung ist.
Ohne “ein”: Lebens-Stellung