§ 1619 BGB “Dienstleistungen in Haus und Geschäft” Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

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  • Sibbo
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    13
    ·
    1 year ago

    Speziell also, wenn man 18 ist und voll strafmündig, aber noch bei den Eltern wohnt, dann dürfen die einen herumkommandieren. Und insbesondere bei Familienbetrieben zum Arbeiten zwingen, solange man selbst keinen Job oder Schule/Ausbildung/Studium etc hat.

    Gut, ist fair denn bis 24 oder so müssen Eltern ja auch Unterhalt leisten.