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      21 hours ago

      Ja.

      Landgericht Köln: Bewerbung von Dubaischokolade, die nicht aus Dubai kommt, ist irreführend

      Das Landgericht Köln (LG Köln, Beschluss vom 06.01.2025, Az.: 33 O 525/24) hat nun dementsprechend gegen einen Anbieter von Dubai-Schokolade eine einstweilige Verfügung erlassen.

      Die Antragstellerin vertreibt über einen Online-Shop in Dubai hergestellte (“echte”) Dubaischokolade.

      Der Antragsgegner hatte Dubaischokolade angeboten, die nicht in Dubai hergestellt wurde.

      Dem Antragsgegner wurde daher untersagt,

      ein Schokoladenprodukt, welches nicht in Dubai hergestellt wurde, und/oder keinen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hat, auf Deutsch oder Englisch unter Verwendung der Angaben „Dubai Schokolade“ oder mit „The Taste of Dubai“ oder „Mit einem Hauch von Dubai“ zu kennzeichnen, zu vertreiben oder zu bewerben.

      https://www.anwalt.de/rechtstipps/lg-koeln-bezeichnung-dubai-schokolade-ist-irrefuehrend-wenn-das-produkt-nicht-in-dubai-hergestellt-wurde-237283.html

      Besonders ulkig, wenn man bedenkt, dass es doch von einer Deutschen erfunden wurde.