Landgericht Köln: Bewerbung von Dubaischokolade, die nicht aus Dubai kommt, ist irreführend
Das Landgericht Köln (LG Köln, Beschluss vom 06.01.2025, Az.: 33 O 525/24) hat nun dementsprechend gegen einen Anbieter von Dubai-Schokolade eine einstweilige Verfügung erlassen.
Die Antragstellerin vertreibt über einen Online-Shop in Dubai hergestellte (“echte”) Dubaischokolade.
Der Antragsgegner hatte Dubaischokolade angeboten, die nicht in Dubai hergestellt wurde.
Dem Antragsgegner wurde daher untersagt,
ein Schokoladenprodukt, welches nicht in Dubai hergestellt wurde, und/oder keinen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hat, auf Deutsch oder Englisch unter Verwendung der Angaben „Dubai Schokolade“ oder mit „The Taste of Dubai“ oder „Mit einem Hauch von Dubai“ zu kennzeichnen, zu vertreiben oder zu bewerben.
Echt jetzt? Da hat der Lack ja weder extra gut geschmeckt.
Ja.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/lg-koeln-bezeichnung-dubai-schokolade-ist-irrefuehrend-wenn-das-produkt-nicht-in-dubai-hergestellt-wurde-237283.html
Besonders ulkig, wenn man bedenkt, dass es doch von einer Deutschen erfunden wurde.