Mit einer Klebeaktion hatten Klimaaktivisten den Flughafen Frankfurt lahmgelegt. Rund zwei Wochen später geht die Polizei mit Durchsuchungen gegen sie vor. Der Flughafenverband macht ihnen unterdessen ein Gesprächsangebot.
Soweit ich weiß wurden noch nie sichergestellte Gegenstände und Informationen aus Hausdurchsuchungen (und auch aus den Telefonabhöraktionen) gegen die Letzte Generation verwendet.
Was soll da auch zu finden sein? Sie haben sowohl ihre Namen öffentlich gemacht als auch Statements zu ihrer Motivation öffentlich abgegeben. Der Ablauf der Tat ist auch bekannt.
Die Willkür entsteht dadurch, dass entschieden wird, Hausdurchsuchungen einzusetzen. Natürlich ist klar, dass Hausdurchsuchungen von der Polizei in manchen Fällen eingesetzt werden darf und dies auch gesetzlich ok ist.
Sag mir, dass du keine Ahnung vom Strafprozess hast, ohne zu sagen, dass du keine Ahnung vom Strafprozess hast.
Grundsätzlich sind Strafprozesse sehr wohl öffentlich. Und sehr wohl werden Hausdurchsuchungen auch als Mittel zur Einschüchterung und faktische Strafe eingesetzt. Ein bekanntes Beispiel nennst du selbst. Beim Fußball kommt es auch vor und ob man eine LG Aktivistin mit vorgehaltener Waffe aus dem Bett zerren muss (so geschehen bei Carla Hinrichs), würde ich auch mindestens Mal bezweifeln.
Alle staatlichen Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein, das gilt auch für Hausdurchsuchungen. Diese sind ein starker Eingriff in die Grundrechte und mit Stigmatisierung verbunden. Man kann schon Mal die Frage aufwerfen, ob das hier verhältnismäßig war.
Soweit ich weiß wurden noch nie sichergestellte Gegenstände und Informationen aus Hausdurchsuchungen (und auch aus den Telefonabhöraktionen) gegen die Letzte Generation verwendet.
Was soll da auch zu finden sein? Sie haben sowohl ihre Namen öffentlich gemacht als auch Statements zu ihrer Motivation öffentlich abgegeben. Der Ablauf der Tat ist auch bekannt.
Die Willkür entsteht dadurch, dass entschieden wird, Hausdurchsuchungen einzusetzen. Natürlich ist klar, dass Hausdurchsuchungen von der Polizei in manchen Fällen eingesetzt werden darf und dies auch gesetzlich ok ist.
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Sag mir, dass du keine Ahnung vom Strafprozess hast, ohne zu sagen, dass du keine Ahnung vom Strafprozess hast.
Grundsätzlich sind Strafprozesse sehr wohl öffentlich. Und sehr wohl werden Hausdurchsuchungen auch als Mittel zur Einschüchterung und faktische Strafe eingesetzt. Ein bekanntes Beispiel nennst du selbst. Beim Fußball kommt es auch vor und ob man eine LG Aktivistin mit vorgehaltener Waffe aus dem Bett zerren muss (so geschehen bei Carla Hinrichs), würde ich auch mindestens Mal bezweifeln.
Alle staatlichen Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein, das gilt auch für Hausdurchsuchungen. Diese sind ein starker Eingriff in die Grundrechte und mit Stigmatisierung verbunden. Man kann schon Mal die Frage aufwerfen, ob das hier verhältnismäßig war.
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