In BWahlG §4 Absatz 2 steht:
(2) Zwischen den Parteien werden die Sitze im Verhältnis der Zahl der Zweitstimmen, die im Wahlgebiet für die Landeslisten der Partei abgegeben wurden, nach § 5 verteilt (Oberverteilung). Nicht berücksichtigt werden dabei
die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 6 Absatz 2 erfolgreich ist, und [...]
Gemäß §6 Absatz 2 erfolgreich ist:
(2) Ein Bewerber, der nach § 20 Absatz 3 vorgeschlagen ist, ist als Abgeordneter eines Wahlkreises dann gewählt, wenn er die meisten Erststimmen auf sich vereinigt.
Also jemand der einen Wahlkreis gewinnt.
Das bedeutet, dass wenn ich den Gewinner meines Wahlkreises wähle, meine Zweitstimme dann wertlos wird?
Aber im neuen Wahlrecht steht ja auch, dass die Anzahl der Sitze nur noch nach Zweitstimmen entschieden wird. Dann müsste man doch jetzt die Erststimme immer irgendwelchen unbeliebten Kandidaten geben, damit die Zweitstimme noch was wert bleibt?Ich bin verwirrt.
Kann mir einer erklären, warum ich jetzt trotzdem meine Erststimme auf meinen Lieblingskandidaten setzen sollte, auch wenn der möglicherweise meinen Wahlkreis gewinnt, und dann meine Zweitstimme nicht mehr zählt?
Und heißt das nicht auch, dass die Stimmzettel künftig zweimal ausgezählt werden müssen, da man ja erst nach dem ersten Auszählen weiß, welche Stimmen gültig sind?
Wenn ich die Nachrichten von gestern über das NEUE Wahlrecht richtig verstanden habe: Nein, ganz im Gegenteil!
Du musst deinen Kandidaten auch mit der Zweitstimme bestätigen und hoffen, dass das viele andere auch tun, denn wenn seine Partei am Ende zuwenig Prozente hat, kann er immer noch rausfliegen, obwohl er mit Erststimmen schon gewählt ist.