Das ist übrigens die einzige Verbindung zwischen Ortschaften mit zusammen 16000 Einwohnern und der benachbarten Stadt Wiesloch, außer einer sehr hügeligen Landstraße mit Tempo 100 und Berufsverkehr.
Das ist übrigens die einzige Verbindung zwischen Ortschaften mit zusammen 16000 Einwohnern und der benachbarten Stadt Wiesloch, außer einer sehr hügeligen Landstraße mit Tempo 100 und Berufsverkehr.
Die Benutzungspflicht ist hier ja durchaus gegeben, aber dann muss auch geräumt und instand gehalten werden. Ich frage mich ob das so rechtens ist.
In der Regel ja, bis jemand zu Schaden kommt und klagt. Dann wird vermutlich als billigste Lösung, den Missstand zu beseitigen, das blaue Schild entfernt.
Am besten noch durch ein Fahrrad verboten Schild ersetzen, sonst könnte das ja jemand als einen nicht benutzungspflichtigen Fahrradweg interpretieren.