https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-sex-ohne-zustimmung-100.html
Deutschland hat sein “Nein heißt Nein”-Prinzip seit mehr als sieben Jahren im Gesetzbuch stehen. Alle sexuellen Handlungen sind demnach als Vergewaltigung strafbar, die gegen “den erkennbaren Willen einer anderen Person” vollzogen werden. Bei Verstoß drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Auf EU-Ebene hatte Deutschland im vergangenen Jahr eine Richtlinie blockiert, die die “Nur Ja heißt Ja”-Regel zum europaweiten Standard machen sollte.



Weiß jemand, wie sich in anderen Ländern, die diese Art der Rechtsprechung schon haben, die Prozesse verändert haben?
Im Fall von Frau Pelicot sehe ich ein, dass es dort einen Unterschied macht, da es ja Videomaterial gibt, was ein fehlendes “ja” dokumentiert. Dieser Fall war aber auch schon nach der alten Rechtsprechung relativ eindeutig.
In den allermeisten Fällen wird es aber solches Beweismaterial nicht geben und da frage ich mich immer, ob “ja heißt ja”, “nein heißt nein” oder gar nichts wirklich vor Gericht konkrete Unterschiede machen. Ist das nicht im Zweifel immer Aussage gegen Aussage?
Eine Vergewaltigung ist nicht unbedingt Aussage gegen Aussage. Es gibt mittlerweile auch test Kits mit denen unmittelbar nach einer Vergewaltigung (DNA) Spuren gesichert werden können. Dafür muss man sich natürlich Stellen, die so etwas anbieten anvertrauen. Zudem geht eine Vergewaltigung oftmals mit einer gewissen Form von psychologischer Schädigung einher, welche ein entsprechender Psychologe analysieren und bestätigen können sollte.
Danke für die Antwort. Ein solches Testkit kann aber doch nur nachweisen, dass Geschlechtsverkehr stattgefunden hat und lässt keine Aussage über JAs oder NEINs zu, oder?
Wenn nicht der Verkehr an sich abgestritten wird, aber Person 1 behauptet, es sei explizit einvernehmlich (“ja”) gewesen während Person 2 das bestreitet (“kein ja”), hilft das doch nicht in der Beweisführung, oder?
Wenn beim vermeintlichen Opfer zusätzlich Verletzungen festgestellt werden, wäre das natürlich ein starkes Indiz, aber eben noch stärker als ein “nein” und somit vermutlich ähnlich zu bewerten wie nach der alten Rechtsprechung.
Die brutale Vergewaltigung im Stadtpark ist denk ich in allen Varianten recht eindeutig. “Nein heißt nein” oder “nur ja heißt ja” sind ja eher Nuancen, die bei weniger eindeutigen Fällen zum Tragen kommen.
Ein psychologisches Gutachten leuchtet mir da mehr ein, bin mir aber auch nicht sicher, ob man da hinreichend zuverlässig die feinen Unterschiede beim Konsens herausarbeiten kann.
Ich meine, den Fall, dass es unbeobachtet zum Sex kommt und hinterher das Einverständnis strittig ist wird man egal mit welcher Strafrechtsänderung niemals abschließend gerecht klären können. Da wird es immer heißen, im Zweifel für den Angeklagten, und gesellschaftlich (nicht für das vermeindliche oder tatsächlich Opfer) ist das auch wichtig.
Aber viele Fälle gestalten sich ja anders. Da gibt es Zeugen, Vorgeschichte, Nachrichten auf Handies etc. pp… Ich glaube bei solchen Fällen kann eine Änderung dann tatsächlich die Strafbarkeit oder das Strafmaß ändern.
Als Beispiel gab es ja dieses Interview mit der Richterin im Spiegel, wo der Öffentlichkeit die Strafen hinterher zu gering waren. Da wurden über 100 Zeugen befragt. Am Ende sagte die Richterin, nur wegen der kürzlich erfolgten “Nein heißt Nein”-Reform konnten überhaupt Urteile verhängi werden, das wäre zuvor überhaupt nicht strafbar gewesen.
Ähnlich mit den Freisprüchen in diesem Wiener Fall.
Keine Ahnung, ob es in diesen Fällen einen Unterschied gemacht hätte, mein Punkt ist, dass die Beweisaufnahme in solchen Prozessen sehr komplex ist und Nuancen in der Strafbarkeit in manchen Fällen einen großen Unterschied machen können.
Da hast du natürlich Recht mit. Ich selber kenne mich auch nicht gut genug mit der Thematik von so Gutachten aus, als dass ich auch nur irgendwas dazu sagen könnte, wie gut die so sind.