Datenschutzstrafen für angeklagte Unternehmen dürfen sich am Konzernumsatz orientieren, nicht nur am Umsatz des straffälligen Betriebs. Auch vor Strafgerichten.
Ich finde die hier getroffene Entscheidung auch gut aber so wie du es formulierst kann ich schon ein Stück weit die Gegenmeinung verstehen.
Wenn du die Strafen für den Konzern aus 10 Einzelfirmen bei allen Verstößen am Konzernumsatz bemisst, wird dieser - bei gleichem Verhalten - deutlich höher bestraft, als dieselben zehn Unternehmen, wenn sie rechtlich unabhängig wären.
Insgesamt bestraft man hier also Unternehmen nicht für nur das Vergehen an sich, sondern eben auch für ihre Größe.
Wenn das langfristig dazu führt, dass die Mega-Konzerne gegenüber Mittelständlern einen Wettbewerbsnachteil haben, finde ich das persönlich gut. Man könnte das sozusagen als juristische Version von “zu viel Macht gehört auch viel Verantwortung” sehen.
Ich finde die hier getroffene Entscheidung auch gut aber so wie du es formulierst kann ich schon ein Stück weit die Gegenmeinung verstehen.
Wenn du die Strafen für den Konzern aus 10 Einzelfirmen bei allen Verstößen am Konzernumsatz bemisst, wird dieser - bei gleichem Verhalten - deutlich höher bestraft, als dieselben zehn Unternehmen, wenn sie rechtlich unabhängig wären.
Insgesamt bestraft man hier also Unternehmen nicht für nur das Vergehen an sich, sondern eben auch für ihre Größe.
Wenn das langfristig dazu führt, dass die Mega-Konzerne gegenüber Mittelständlern einen Wettbewerbsnachteil haben, finde ich das persönlich gut. Man könnte das sozusagen als juristische Version von “zu viel Macht gehört auch viel Verantwortung” sehen.