Bin gerade auf der Website des Ordnungsdienst Linz auf diesen Absatz gestoßen:
Unsere MitarbeiterInnen sind volljährige österreichische StaatsbürgerInnen mit guten Deutschkenntnissen […]
Ist das so legal? Volljährigkeit und Deutschkenntnisse sind eh klar, aber eine Staatsbürgerschaft vorauszusetzen klingt mir erst mal nicht mit dem EU Recht vereinbar.
Weiß da jemand mehr dazu?
Und eine Nähe zur FPÖ. Diese Truppe wurde auf Betreiben der Linzer FPÖ überhaupt eingeführt. Wozu die wirklich gut sind weiß bis heute aber niemand.
Insofern ist das Wording in der Stellenausschreibung nicht verwunderlich.