• zaphod
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    1 month ago

    Zum Glück sind Gesetze öffentlich:

    (1) Wer […] die Beförderung durch ein Verkehrsmittel […] in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten […]

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html

    Aber das ist nur meine Interpretation, wie Gerichte das sehen weiß ich nicht, aber wenn du eine Fahrkarte für den Zeitpunkt hast, wird es schwierig dir eine Absicht nachzuweisen. Wie der ÖPNV-Betreiber das handhabt sollte in deren AGB/Beförderungsbedingungen stehen, ich kenne es so, dass man seine Fahrkarte gegen Gebühr (in Hamburg waren das mal 2,50€, mittlerweile sind es 7€) nachzeigen kann.