Und fürs Protokoll: Ich gehöre durchaus zu den deutlichen Kritikern des „Deals“, beziehungsweise der „Verständigung“ (Wikipedia), wie sie eigentlich heißt. Die hätte eigentlich nie eingeführt werden dürfen und untergräbt rechtsstaatliche Grundprinzipien.
Aber wenn sie als Werkzeug existiert, dann ist es nun mal leider auch legitim sie zu verwenden, so wenig mir das gefällt. Die Kritik dafür ist in erster Linie beim Bundestag anzusiedeln.
Ich bin auch skeptisch, deswegen will ich da den gesamten Zusammenhang: Wenn der Richter da von der Presse zu den Lebensumständen des Opfers ausgefragt wurde, will ich nicht ausschließen, dass da ein Halbsatz fällt, den man dann natürlich wunderbar aus dem Zusammenhang reisen kann…
Und an der Stelle misstraue ich unserer Presse halt genug um dem Richter hier die Unschuldsvermutung zuzugestehen…