Cannabiskonsum in Bahnhöfen
Eine interessante Frage, die per Email reinkam ist: wie sieht es mit Cannabiskonsum in Bahnhöfen aus?
Aktuell verbietet die Bahn den Konsum von Rauschmitteln, aber Tabakkonsum ist in ausgewiesenen Zonen gestattet und Cannabispatient*innen dürfen in der Raucherbereichen ebenfalls ihr Medizinalcannabis zu sich nehmen.
Auch Alkoholkonsum ist laut Hausordnung nur verboten, wenn es sich um “übermäßigen Alkoholkonsum” handelt.
Andererseits heißt es im Cannabisgesetz “Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten”, womit die 100 m Abstand/Sichtweite begründet werden.
- https://www.deutschebahn.com/resource/blob/6845616/eeea830904aee3a3a71c9a49b82d4834/hausordnung-data.pdf
- https://hanfverband.de/deutsche-bahn-cannabismedizin-auf-bahnhoefen-ist-erlaubt
@cannabis #cannabis #legalisierung #cannabisGesetz
@squirrel
Das ist absolut korrekt. Da sich daran niemand stören wird, ist davon auszugehen, dass es auch niemanden interessiert.
Im Raucherbereich wird niemand Kekse essen müssen.
Allerdings ist es bei Keksen wohl sehr viele schwieriger den “übermäßigen Konsum” zu vermeiden.
@cannabis
@bubatzkarte ich finde es einigermaßen unklar, ob man überhaupt kekse backen darf. dafür würde man ja vermutlich erstmal cannabisbutter herstellen und die zum backen verwenden. extraktion von cannabinoiden ist aber verboten @squirrel @cannabis
Butter muss man nicht machen. Man muss das nur decarboxylieren, also für eine Weile über eine gewisse Temperatur bringen. Dann mischt man das Gras in den Teig und gut ist.