Spannend:
Fehlender Beschlagnahmeschutz für die ePA wird akut
Am 28. Juli 2023 trat die E-Evidence-Verordnung in Kraft und wird nun nach einer 3-jährigen Übergangszeit in Deutschland ab dem 18.August Pflicht. Das bedeutet, dass grenzüberschreitend elektronische Beweismittel innerhalb von Justiz, Polizei und privaten Service-Providern ausgetauscht werden können. Konkret heißt das, dass z.B. eine Staatsanwaltschaft in Estland auf die ePA eines gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland zugreifen kann. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) schlug Alarm, da der seit langen geforderte Beschlagnahmeschutz der ePA nicht umgesetzt wurde.
Also nachdem die kritischen Sicherheitslücken behoben sind, hatte ich die ePA letztens freigeschaltet und meinen Widerspruch aufgehoben.
Ich denke die ePA könnte schon ein sehr nützliches Tool werden, zum Beispiel den Impfpass ablösen, ständiges gefrage nach alten röntgen Bildern beheben, nachschauen was der Arzt wirklich getan hat…
Ja ein dezentrales System wäre schöner….
Mal schauen wohin es führtMuss natürlich jeder selber wissen, wie er/sie es einschätzt. Ich bin einfach zu unzufrieden mit der Ausgestaltung und gesund genug, dass ich es mir “leisten kann” weiter zu verzichten.
CCC und Co sind für mich jetzt erstmal der Indikator, ob man sich heranwagen sollte oder nicht.


