Hier eine Ergänzung zu dem Artikel aus diesem Post.

Anscheinend ist den Autoren [der Presse, Anm. v. OP], die irgendwelche Defizite bei der Justiz beklagen, nicht ansatzweise klar, dass sie mit ihren Forderungen den Rechtsstaat beenden und die Bananenrepublik ausrufen. Das gilt auch für die in anderen Leitartikeln geäußerte Forderung, Lindemann schon deswegen als schuldig zu betrachten, weil mehrere Frauen über die Medien Vorwürfe erheben. Nach dem Motto: Wenn mehrere etwas sagen, dann muss was dran sein. Was für ein absurder Gedanke.

Die belastenden Berichte klingen zwar schrecklich, trotzdem erfüllen die Erzählungen keine Straftatbestände.

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass etliche der Aussagen sich gar nicht auf eigenes Erleben beziehen. Vielmehr berichten Frauen über Dinge, die sie von Dritten gehört haben.

  • KasimirDD@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    19
    arrow-down
    7
    ·
    1 year ago

    Es gab keinen Freispruch. Nur eine Einstellung, weil es weder Beweise noch aussagewillige Zeugen gibt. Quasi ein Freispruch zweiter Klasse.

    • vanZuider@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      23
      ·
      1 year ago

      Quasi ein Freispruch zweiter Klasse.

      Mit dem sehr wichtigen Unterschied zu einem “echten” Freispruch, dass die Ermittlungen jederzeit wieder aufgenommen werden können, wenn doch noch Beweise auftauchen; bei einem “echten” Freispruch ist das sehr viel schwieriger.

    • 𝘋𝘪𝘳𝘬@lemmy.ml
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      5
      arrow-down
      4
      ·
      1 year ago

      Es gab weder Beweise noch Zeugen, was erwartest du bitte? Dass er trotzdem verurteilt wird, weil die mediengemachte Meinung ihn als Täter sieht?`So funktioniert das in einem Rechtsstaat zum Glück nicht.

          • vanZuider@feddit.de
            link
            fedilink
            Deutsch
            arrow-up
            5
            arrow-down
            2
            ·
            1 year ago

            Das ist eine wertfreie Aussage über den Unterschied zwischen einem Freispruch und einer Einstellung des Verfahrens, unabhängig vom konkreten Fall.

            • AAA@feddit.de
              link
              fedilink
              Deutsch
              arrow-up
              4
              arrow-down
              2
              ·
              1 year ago

              “… zweiter Klasse” ist aber eine Bewertung und damit eben nicht wertfrei.

              Dass es einem Unterschied zwischen Freispruch und einer Verfahrenseinstellung gibt ist klar, aber der Unterschied ist nicht, dass zweiteres ein zweitklassiger Freispruch wäre.

              Schönes Beispiel für mangelndes Rechtsverständnis.

              • vanZuider@feddit.de
                link
                fedilink
                Deutsch
                arrow-up
                2
                ·
                1 year ago

                Die Verfahrenseinstellung ist insofern “zweiter Klasse”, dass der rechtliche Schutz davor, irgendwann in derselben Sache nochmal von der Justiz behelligt zu werden, geringer ist als bei einem Freispruch. Das ist keine Aussage über die tatsächliche Schuld oder Unschuld des Beschuldigten.

                • AAA@feddit.de
                  link
                  fedilink
                  Deutsch
                  arrow-up
                  2
                  ·
                  1 year ago

                  Es ist einfach kein Freispruch. Punkt.

                  Angenommen ich erzähle der Staatsanwaltschaft, dass du ein Kinderblut-trinkender Superreptoloid bist. Die ermitteln dann, stellen aber das Verfahren später ein weil es keine Beweise gibt. Findest du es gut wenn es dann alle über dich erzählen, dass du “nur einen Freispruch zweiter Klasse” bekommen hast - obwohl die Behauptung völlig an den Haaren herbei gezogen war?

                  So funktioniert es einfach nicht, und das ist gut so. Nicht für Rammstein, sondern für uns alle.

                  • vanZuider@feddit.de
                    link
                    fedilink
                    Deutsch
                    arrow-up
                    1
                    ·
                    1 year ago

                    Findest du es gut wenn es dann alle über dich erzählen, dass du “nur einen Freispruch zweiter Klasse” bekommen hast - obwohl die Behauptung völlig an den Haaren herbei gezogen war?

                    Die Behauptung, dass ich von dem Vorwurf nie rechtskräftig freigesprochen wurde, ist nunmal technisch korrekt (das gilt übrigens auch, bevor irgendwer überhaupt diesen Vorwurf erhebt). Es ist einfach eine ziemliche Nicht-Aussage. Die Behauptung, dass ich ein Reptiloid wäre, wird ggf. im Rahmen eines Verfahrens wegen übler Nachrede vor Gericht geklärt. Ich bin zuversichtlich, dass mein Gegner hier keinen Wahrheitsbeweis erbringen kann. Er darf es allerdings versuchen - was er gar nicht erst dürfte, wenn ich rechtskräftig freigesprochen wäre (so verstehe ich jedenfalls §190).