• Ravi@feddit.de
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    ·
    11 months ago

    In der Spitze ja, auf Dauer eindeutig nein. Wenn die verwendeten Daten halbwegs belastbar sind ganz klar nein.

    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

    Arbeitszeitgesetz

    • TwoCubed@feddit.de
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      11 months ago

      Das ist ja interessant. Ich bin mir sicher, das wird bei uns nicht überwacht. Die Einhaltung der 10 Stunden wird allerdings hart geprüft, mitsamt potentieller Abmahnung wenn man sie überschreitet. Ich muss das mal beobachten.

      Mir ist das wurscht, hab ne 35h Woche und werde nen Teufel tun und mehr als 40h die Woche arbeiten Ü

      • Ravi@feddit.de
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        2
        ·
        11 months ago

        Wo kein Kläger, da kein Richter. Bei manchen Positionen wird das glaube ich auch etwas locker genommen, obwohl die Rechtsgrundlage eine andere ist.