Interessanter Artikel. Fraglich, wie die Stadtsparkasse sich dann trotzdem erlauben kann, solche Gebühren zu erheben.
Sie dürfen nur die Gebühren zurückfordern, die aufgrund der pauschalen Klausel „ Preis pro Buchungsposten“ abgeflossen sind. Gebühren, für die es besondere Vereinbarungen im Kleingedruckten gibt, können Sie nicht zurückfordern, so lange nicht auch diese Regelung rechtswidrig ist.
Vermutlich ist das der springende Punkt. Im Kleingedruckten listen sie einfach auf, was alles als “Buchungsposten” zu verstehen ist und dann ist es wieder rechtens.
Ja, derartig dreiste Preise kann man nur verlangen, wenn man weiß, dass die Kunden keine andere Möglichkeit sehen und nicht abwandern werden.
Kosten pro Buchung ist ja ohnehin schon ein absurdes Konzept, aber das wurde offenbar sogar schon 2015 für rechtswidrig erklärt.
Interessanter Artikel. Fraglich, wie die Stadtsparkasse sich dann trotzdem erlauben kann, solche Gebühren zu erheben.
Vermutlich ist das der springende Punkt. Im Kleingedruckten listen sie einfach auf, was alles als “Buchungsposten” zu verstehen ist und dann ist es wieder rechtens.