Analog zur Promillegrenze beim Alkohol gibt es künftig für Cannabis am Steuer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des Wirkstoffs THC.

Beschlossen wurden auch engere Grenzen für den gemeinsamen Cannabis-Anbau in Vereinen, die ab Juli an den Start gehen können.

  • Fliegenpilzgünni@slrpnk.net
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    7 months ago

    Gilt das ab heute, oder muss das Gesetz erst noch eingeführt werden?

    Edit: Erst lesen, dann fragen. Hab mir das Gesetz jetzt durchgelesen, hat sich erübrigt. Gilt “ab Verkündung”, also heute.

    Quelle: Seite 7, Art. 4: https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011370.pdf

    Und hier für alle Politikinteressierten, damit bleibt man immer auf dem aktuellsten Stand bei Bundestagsgeschehen: https://democracy-app.de/gesetzgebung/311889/sechstes-gesetz-zur-anderung-des-strassenverkehrsgesetzes-und-weiterer-strassenverkehrsrechtlicher-vorschriften/

    • liam070OP
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      7 months ago

      Gute Frage, steht nicht drin. Ich vermute es gilt ab sofort (also ab Veröffentlichung im Bundesdingsbumsblatt), damit auch die neuen Regelungen für CSCs ab 01.Juli greifen.

      Beschlossen hat der Bundestag auch Nachbesserungen am Cannabis-Gesetz, die der Bund den Ländern zugesagt hat. Damit mit den Anbauvereinen vom 1. Juli an keine großen Plantagen entstehen, sollen Genehmigungen verweigert werden können, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser in einem „baulichen Verbund“ oder in unmittelbarer Nähe mit denen anderer Vereine stehen. Verboten werden soll auch, einen gewerblichen Anbieter mit mehreren Dienstleistungen zu beauftragen, um den „nichtgewerblichen Eigenanbaucharakter“ zu sichern. Flexibler sind auf Wunsch der Länder Kontrollen zu handhaben: statt „jährlich“ heißt es nun „regelmäßig“.