Lediglich in Sachsen besteht der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag weiter. Dafür bezahlen in Sachsen Arbeitnehmer einen um 0,5 % des Bruttoarbeitsentgelts höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als in den anderen Bundesländern, die Arbeitgeber zahlen entsprechend weniger Beitrag. Der für die Arbeitnehmer zusätzlich zu zahlende Beitrag übersteigt jedoch die Kosten eines Arbeitstages. Das Bundesverfassungsgericht hielt dies im Gesamtkontext der Einführung der Pflegeversicherung für zumutbar.

Quelle: Wikipedia

Wir haben zwar nicht die älteste Bevölkerung Deutschlands, aber wird ja nicht besser. Und wenn dann in dreißig Jahren Bundeskanzlerin Bianca Claßen ein Gesetz verabschiedet, demzufolge jeder arbeitsfähige Bundesbürger zwei Pflegebedürftige im Haushalt aufzunehmen habe, können wir zumindest sagen, wir haben mehr geleistet. Das mag der Sachse ja. Falls wir das bis dahin nicht der Demenz geschuldet vergessen haben.