[Edit hab sie jetzt gefällt] Konnte sich von Anfang an schon nicht so recht entscheiden ob es lieber Cannabis, Kohlrabi oder vielleicht doch Basilikum sein wollte. Ich bin ja für freie Selbstbestimmung aber hier geht das leider nicht 😥
Schade dass ich gezwungen bin sie nachher zu zerstören und zu entsorgen. Am Ostberliner Stadtrand. Eine Schande dass man die niemandem überlassen darf der/die sich ihrer evtl doch annehmen würde. Aber sie mit dem Auto bei mir abzuholen wäre wohl leider nicht erlaubt
Eine Schande dass man die niemandem überlassen darf der/die sich ihrer evtl doch annehmen würde. Aber sie mit dem Auto bei mir abzuholen wäre wohl leider nicht erlaubt
Ich bin nicht auf dem aktuellsten Stand, was die Gesetzeslage angeht. Wieso wäre das verboten?
18. Darf Cannabis aus dem privaten Eigenanbau an Dritte weitergegeben werden
Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau dient dem Zweck des Eigenkonsums und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Aber ist damit das getrocknete Material oder die Pflanze gemeint?
Anlage I zum BtMG definiert Cannabis als „Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“.
Aber ist ja nicht mehr im BtMG. Müsste man ins neue Gesetz schauen.
Bin kein Anwalt aber ich reim mir das so zusammen, hab ein bisschen nachgelesen:
Im BtmG Anlage 1 ist THC noch aufgeführt, allerdings mit dem Zusatz:
"ausgenommen,
a) wenn es sich um Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken im Sinne des Medizinal-Cannabisgesetzes handelt, oder b) wenn es sich um eine nichtsynthetische Form handelt, die zu nichtmedizinischen Zwecken im Verkehr ist."
Und im BtmG selbst steht:
“(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Stoff: a) chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen, b) Pflanzen, Algen, Pilze und Flechten sowie deren Teile und Bestandteile in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand, c) Tierkörper, auch lebender Tiere, sowie Körperteile, -bestandteile und Stoffwechselprodukte von Mensch und Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand, d) Mikroorganismen einschließlich Viren sowie deren Bestandteile oder Stoffwechselprodukte;”
Das bedeutet jetzt nicht dass THC in Pflanzenform verboten ist, definiert allerdings die ganze Pflanze als “Cannabis” seitens des Gesetzgebers. Würd ich sagen. Und wenn du mal googlest Anwälte wohl auch
So wie ich das sehe, spielt das für die Weitergabe keine Rolle. In diesem Artikel der Augsburger Allgemeinen wird das etwas besser erläutert.
Ich finde wenn du den Zwitter verschenken dürftest und der auf Nachbars Balkon alle Pflanzen im Umkreis bestäubt wäre ich ungern Outdoor grower in deiner Gegend:) also tot ist die schon besser aufgehoben,
Naja für in der Wohnung wär das für jemanden mit weniger Ambitionen schon praktisch denke ich. Die war ja schon relativ fortgeschritten und es wäre ja nur beim Gießen auf Säckchen zu achten. Ich würd aber zeitlich glaibe ich nicht hinterher kommen bzw hab ja das Risiko dass die mir die anderen 2 bestäubt.
Und die meisten Berliner wohnen in Wohnungen
Das Problem ist, dass wenn die buds dicker werden irgendwann ein Sack unbemerkt mitten drin wächst. Wobei du recht hast, wenn man die am Fenster o.ä. könnte es klappen. Schade ist es alle mal. RIP Kohlrabi :(