Mystery Boxen enthalten Produkte, die der Käufer vor dem Öffnen nicht kennt. Das Geschäftsmodell boomt, Händler versprechen Schnäppchen. Doch viele Produkte sind billig produziert, wie eine neue Untersuchung zeigt.
Die Verbrauchschützer weisen zudem darauf hin, dass Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter, nach denen das Widerrufsrecht für Überraschungsboxen nach dem Öffnen ausgeschlossen ist, nicht zulässig sind: “Solche Passagen sind unzulässig, sie gelten nur bei Waren, die aus Hygiene- oder Gesundheitsgründen nicht rückgabegeeignet sind, genau wie bei Software oder Video- und Tonaufnahmen”, so Experte Salewski.
Also legt man nen billigen Schlüpfer bei, und dann hat sich das mit dem Rückgaberecht?
Mein letzter Stand ist, dass auch das Rücksenden von Unterwäsche nicht untersagt werden darf. Hintergrund war da glaube ich dass man doch mit halbwegs vertretbarem Aufwand die Ware wieder in den Verkauf bringen kann (wofür sich halt nur viele Anbieter zu schade sind).
Also legt man nen billigen Schlüpfer bei, und dann hat sich das mit dem Rückgaberecht?
Mein letzter Stand ist, dass auch das Rücksenden von Unterwäsche nicht untersagt werden darf. Hintergrund war da glaube ich dass man doch mit halbwegs vertretbarem Aufwand die Ware wieder in den Verkauf bringen kann (wofür sich halt nur viele Anbieter zu schade sind).
Würde also auch nichts ändern.
Na irgendwelche Produkte wird es da ja schon geben.
Vielleicht steril verpacktes Erste Hilfe Zeug
ah ja, die Hygiene bei Tonaufnahmen.
Das ist eine Aufzählung. Es gilt bei A, genau do wie es bei B gilt. A und B müssen nicht ursächlich zueinander gehören