Ich verstehe deren Grund. Aber warum dürfen Elektrobikes mitgenommen werden???

Oder ist das Lobbypolitik für die ältere Generation?

    • finRob@feddit.de
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      11 months ago

      https://www.hvv.de/de/ueber-uns/neuigkeiten/neuigkeiten-detail/ab-24-08-keine-e-scooter-in-u-bahnen-109874

      Pedelecs und auch E-Rollstühle verfügen bereits über Sicherheitsstandards [, die die Mitnahme weniger gefährlich und damit vertretbar machen,] und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Auch nicht betroffen sind die Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Alle diese Fahrzeugarten verfügen über die erforderlichen Sicherheitsstandards.

      • Janis@feddit.deOP
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        11 months ago

        oehm?!? escooter sind seniorenmobile oder elektrotretroller? ich weiss nicht was der hvv will.

        • finRob@feddit.de
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          10 months ago

          Die Begriffe, die der HVV hier verwendet, sind tatsächlich verwirrend.

          Das Ding vom Piktogramm würde ich als E-Scooter bezeichnen. Der HVV bezeichnet die ebenfalls als E-Scooter. Für Dich wohl entweder E-Scooter oder Elektrotretroller.

          Als Elektroscooter (ausgeschrieben!) bezeichnet der HVV dann größere Elektromobile, in denen man sitzen kann, die gerne von mobilitätseingeschränkten Personen benutzt werden, die nicht mehr so weite Strecken laufen können, aber noch nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Das, was Du hier glaube ich als Seniorenmobil bezeichnest.

          • Janis@feddit.deOP
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            10 months ago

            ok. danke. vielleicht könnte der hvv in zukunft eine differenziertere schreibweise verwenden. wenn ich “elektroscooter” bei google eingebe kommt erst ein tretroller mit sitz und dann einer ohne. keine fahrzeuge mit mehr als 2 rädern. sagt noch irgendwer “elektroscooter” (deutschenglischhorrormix) zu den seniorenmobilen? ich hab das bei denen wirklich zum ersten mal gehört - kenne aber auch keine senioren die sowas haben.

  • federalreverse-old@feddit.de
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    11 months ago

    Wie ist das mit Benzinkanistern? Was, wenn ich ein Klapprad mit Benzin-Hilfsmotor auftriebe? Oder ist da bloß wieder die große Akku-Angst am Umgehen tun?

      • federalreverse-old@feddit.de
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        11 months ago

        § 11 Beförderung von Sachen

        […]

        (2) Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere

        1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe,

        Mein Benzinkanister ist wohl raus.

        (3) Zusammengeklappte Fahrräder gelten als Handgepäck. Tandems, Dreiräder, Lasträder und dergleichen sowie Krafträder werden nicht befördert.

        Und das Fahrrad mit Hilfsmotor ist ein Kraftrad.

        Ich gebe mich geschlagen.

    • ebikefolder@feddit.de
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      11 months ago

      Große Akku-Angst.

      Aber auch Verbrennungsmotoren und leicht entzündliche Stoffe sind normalerweise nicht erlaubt. Näheres steht in den Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbunds deiner Wahl.