Die AfD wollte das RedaktionsNetzwerk Deutschland und andere Medien von ihrer Wahlparty am Abend der Landtagswahl in Thüringen ausschließen. Das Landgericht Erfurt beschließt nach mündlicher Verhandlung erstmals in einem solchen Fall: Das darf sie nicht. Die AfD sagt daraufhin die Wahlparty für alle Pressevertreter ab.